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PKHB 2026

Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1680A0025

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a59c906cffe3513870e1a5ec4ea0a31dae6e540f41d112c25b1b385093323bbf

XML-Quelle beim Herausgeber

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