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PKHB 2024

Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR1930A0023

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bc40b5edc9edc57910d6abd4a36b0f5e741f260bc0b967bf12f5abba2278c86a

XML-Quelle beim Herausgeber

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