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PKHB 2023

Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR284300022

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 54657d0eb379f5d0c86e80534fc00a2bb94c46b07d3f814f1915ad9569fed496

XML-Quelle beim Herausgeber

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