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2. PKHB 2012

Zweite Bekanntmachung zu § 115 der Zivilprozessordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR246200012

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): a457ce8c9d29fb261a50fd3cd66699966ff7d5e3025835e545815dd0c66e1324

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