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PfändfreiGrBek 2019

Bekanntmachung zu den §§ 850c und 850f der Zivilprozessordnung

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR044300019

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7fb53468e74e002801abb648bfb1c1de523aa63b21ecd67d2578858371623ac5

XML-Quelle beim Herausgeber

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