PartG
§ 6Satzung und Programm
Gesetz über die politischen Parteien
- 1.
- Namen sowie Kurzbezeichnung, sofern eine solche verwandt wird, Sitz und Tätigkeitsgebiet der Partei,
- 2.
- Aufnahme und Austritt der Mitglieder,
- 3.
- Rechte und Pflichten der Mitglieder,
- 4.
- zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Mitglieder und ihren Ausschluß (§ 10 Abs. 3 bis 5),
- 5.
- zulässige Ordnungsmaßnahmen gegen Gebietsverbände,
- 6.
- allgemeine Gliederung der Partei,
- 7.
- Zusammensetzung und Befugnisse des Vorstandes und der übrigen Organe,
- 8.
- der Beschlußfassung durch die Mitglieder- und Vertreterversammlungen nach § 9 vorbehaltene Angelegenheiten,
- 9.
- Voraussetzung, Form und Frist der Einberufung der Mitglieder- und Vertreterversammlungen sowie Beurkundung der Beschlüsse,
- 10.
- Gebietsverbände und Organe, die zur Einreichung (Unterzeichnung) von Wahlvorschlägen für Wahlen zu Volksvertretungen befugt sind, soweit hierüber keine gesetzlichen Vorschriften bestehen,
- 11.
- eine Urabstimmung der Mitglieder und das Verfahren, wenn der Parteitag die Auflösung der Partei oder des Gebietsverbandes oder die Verschmelzung mit anderen Parteien nach § 9 Abs. 3 beschlossen hat. Der Beschluß gilt nach dem Ergebnis der Urabstimmung als bestätigt, geändert oder aufgehoben,
- 12.
- Form und Inhalt einer Finanzordnung, die den Vorschriften des Fünften Abschnittes dieses Gesetzes genügt.
- 1.
- Satzung und Programm der Partei,
- 2.
- Namen der Vorstandsmitglieder der Partei und der Landesverbände mit Angabe ihrer Funktionen,
- 3.
- Auflösung der Partei oder eines Landesverbandes
Neuf: Neugefasst durch Bek. v. 31.1.1994 I 149;
Stand: zuletzt geändert durch Art. 1 G v. 27.2.2024 I Nr. 70
Sonst: Änderung durch Art 1 G v. 10.7.2018 I 1116 ist gem. BVerfGE v. 24.1.2023 I Nr. 43 - 2 BvF 2/18 - mit Art. 21 Abs. 1 Satz 1 GG unvereinbar und nichtig
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.
Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR007730967
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ccc3bd882b32ca0aeefab3cfc590cf55394982fcb91818dc5c57855384fff4d8