Zum Gesetzesinhalt

NSAhndG WB

Gesetz Nr. 28 zur Ahndung nationalsozialistischer Straftaten

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: WBNR001710946

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 350006025815e0e2973659e9a0d5167ef306562c9f4a256c7d470f2d67e10100

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis