2. WOMitbestG
§ 62Ungültige Wahlvorschläge
Zweite Wahlordnung zum Mitbestimmungsgesetz
- 1.
- die nicht fristgerecht eingereicht worden sind,
- 2.
- auf denen die Bewerberinnen und Bewerber nicht in erkennbarer Reihenfolge aufgeführt sind,
- 3.
- die bei der Einreichung nicht die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweisen.
- 1.
- in denen die Bewerberinnen und Bewerber nicht in der in § 60 Abs. 2 Satz 1 bestimmten Weise bezeichnet sind,
- 2.
- denen die schriftliche Zustimmung und Versicherung der Bewerberinnen und Bewerber nach § 60 Abs. 2 Satz 2 nicht beigefügt sind,
- 3.
- die infolge von Streichungen gemäß § 60 Abs. 4 nicht mehr die erforderliche Zahl von Unterschriften aufweisen,
Stand: Zuletzt geändert durch Art. 19 G v. 7.8.2021 I 3311
Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026
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Herkunft und Textnachweis
Quellenkennung: BJNR170800002
Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e5e7798336f2e2823ee7d41edea1cca18fcb20acd3b9ea3d5c48d7ab9a18b5a4