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MarkenG§8Bek 98-09

Bekanntmachung zu § 8 des Markengesetzes

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR315600998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7181e3317b933b4e8c9a7d74b4ef850abc447ac6542cfb3a042d61a4a6e6c271

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