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Bekanntmachung über die Ausprägung von Bundesmünzen im Nennwert von 1 Deutschen Mark

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR006850950

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): ffaf324ab6df50ae9b941e06273feceb93002a8fca893790a269bebde9151710

XML-Quelle beim Herausgeber

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