Zum Gesetzesinhalt

LuftVODV 260

Zweihundertsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Anflüge nach Instrumentenflugregeln zum Verkehrslandeplatz Speyer)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR0DE0A0024

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 3e4140b4ac4f3952b24caead9fdc1822aedd7638c61916058e9073624644920f

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis