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LuftVODV 240

Zweihundertvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Memmingen)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR510500008

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0c80fa8325096a76a472bab1cd8b1dc50997a0c0e80a7f8ddedfb517fd49e2c6

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