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LuftVODV 233

Zweihundertdreiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Wilhelmshaven "JadeWeserAirport")

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR516010007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 47e519cf1e118965311f699721a858dbba6e0fcde6c8169e5edcee09afef8da8

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