Zum Gesetzesinhalt

LuftVODV 232

Zweihundertzweiunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Hubschrauberlandeplatz Donauwörth)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR505110007

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7a56d1e9b3b438a9a77fab95b977a27eab2adc0e9deafa86b30f4dddae3234e3

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis