Zum Gesetzesinhalt

LuftVODV 228

Zweihundertachtundzwanzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Lahr)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR510200006

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 20afbb27d25c68ea20e804d063b75bf362af3d0797a44297e5527146974dc2c5

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis