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LuftVODV 215

Zweihundertfünfzehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Niederrhein)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR579200003

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): eeaa12ef2a27569c4c8817fbfe366b3e031e67b6bed158b0ecc3afdf29dcb951

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