Zum Gesetzesinhalt

LuftVODV 203

Zweihundertdritte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Augsburg)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR505070001

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 475dcaf1c09a78655e481701f5f3eeecb4c1be9f412ad76b067252e21e9f8cd1

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis