Zum Gesetzesinhalt

LuftVODV 197

Hundertsiebenundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Frankfurt am Main)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR523300999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): f320bb15c5ea0dc960a9ddf23638fd9949179689f8288b83ab3c7ad55b3e5fd2

XML-Quelle beim Herausgeber

Inhaltsverzeichnis