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LuftVODV 193

Hundertdreiundneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandesplatz Mannheim)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR512800999

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 9aa109170fa84533b46a0805489ecb1a31e17c80c28cbe241a70152922db57fe

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