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LuftVODV 190

Hundertneunzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Sonderflughafen Oberpfaffenhofen)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR517220998

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 07160ca22acd6cb3e06ee6c9be5d236c5764a77f8860c001ffdff7018200d4b5

XML-Quelle beim Herausgeber

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