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LuftVODV 184

Hundertvierundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Lahr)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR517220997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 971045001c60d41fd939e59de494cd392ea08e0fceb03e6c3e4a3f2b0a0e5b47

XML-Quelle beim Herausgeber

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