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LuftVODV 183

Hundertdreiundachzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Zweibrücken)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR516330997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 4e865752dbc054a9fedaf2472fe661a447c184455bd2b47bff9d9bc6b2698e45

XML-Quelle beim Herausgeber

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