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LuftVODV 181

Hunderteinundachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Karlsruhe/Baden-Baden)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR508700997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e4cde4d833883a17d823dd4277b62fe4ae5f35f91102f00a474fe2f69d59da99

XML-Quelle beim Herausgeber

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