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LuftVODV 180

Hundertachtzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Karlsruhe/Baden-Baden)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR581100997

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): bc0c898c13c2484bcd0611b37a11c0dc37968d8fbbc1ac81a49d3f08a16cbb87

XML-Quelle beim Herausgeber

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