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LuftVODV 163

Hundertdreiundsechzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Düsseldorf)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR503520996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 6e21627acfe18ee5166a6700f46b65e070e204c81770990f23a9724c64c43a73

XML-Quelle beim Herausgeber

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