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LuftVODV 159

Hundertneunundfünfzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Instrumentenflugregeln zum und vom Flughafen Saarbrücken)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR500310996

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 7ac6784e9d2d280188d0a39783642f51de3dbf328703a59ddc45c21c75a3dc2b

XML-Quelle beim Herausgeber

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