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LuftVODV 148

Hundertachtundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Hof)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR515610994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 10b4a9ae77481c92f5e0f83e7d4d15361a82d1bbd7186e4acacb488e22915e51

XML-Quelle beim Herausgeber

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