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LuftVODV 141

Hunderteinundvierzigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrsflughafen Frankfurt-Hahn)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR506510994

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): e4d3a0b3307df914dd41b7033d1740fc6ddebec617da3652347ddcdd46effb5e

XML-Quelle beim Herausgeber

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