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LuftVODV 131

Hunderteinunddreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für Flüge nach Sichtflugregeln zum und vom Verkehrslandeplatz Dortmund-Wickede)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR518930993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 873d5378669582673bb5d334bc9584f04fb18601944a2e81f2d6e96e9bef5067

XML-Quelle beim Herausgeber

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