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LuftVODV 130

Hundertdreißigste Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flugplatz Neubrandenburg)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR518910993

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): c026a5b22cf3e843bb6e9880f295411666c05f52613cb5aafce6810cbd711ffe

XML-Quelle beim Herausgeber

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