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LuftVODV 113

Einhundertdreizehnte Durchführungsverordnung zur Luftverkehrs-Ordnung (Festlegung von Flugverfahren für An- und Abflüge nach Sichtflugregeln zum und vom Flughafen Dresden)

Fassungsangaben der Quelle

Keine gesonderte Fassungsangabe in der importierten Quelle.

Quelle: Gesetze im Internet · Abruf: 04.10.2026

Konsolidierter, nicht amtlicher Text. Maßgeblich ist die jeweilige Verkündung.

Herkunft und Textnachweis

Quellenkennung: BJNR503510992

Prüfsumme des Quellarchivs (SHA-256): 0b75591e5c3aa7758b01e6b9ab2834ac1c58fd1f410fee3882bc52f6e8eecbbc

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