Bremen

Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie (Fachspezifischer Teil)

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:14.05.2024 Inkrafttreten01.10.2024 Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 917 Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie (Fachspezifischer Teil) vom 14. Mai 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 917)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:14.05.2024 Inkrafttreten01.10.2024 Fundstelle Brem.ABl. 2024, S. 917 Zitiervorschlag: "Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie (Fachspezifischer Teil) vom 14. Mai 2024 (Brem.ABl. 2024, S. 917)" juris-Abkürzung: T/AngBioIStudBacfPO BR 2024 Ausfertigungsdatum: 14.05.2024 Gültig ab: 01.10.2024 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2024, 917 Gliederungs-Nr: - Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie (Fachspezifischer Teil) Vom 14. Mai 2024 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Der Rektor der Hochschule Bremen hat am 9. Juli 2024 gemäß § 110 Absatz 3 des Bremischen Hochschulgesetzes (BremHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 9. Mai 2007 (Brem.GBl. S. 339), zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetzes vom 28. März 2023 (Brem.GBl. S. 305), die vom Abteilungsrat der Fakultät 5 Abteilung 2 auf der Grundlage von § 87 Satz 1 Nummer 2 BremHG in Verbindung mit § 12 Absatz 4 Satz 1 sowie Absatz 3 Satz 1 Nummer 2 der Grundordnung der Hochschule Bremen vom 16. Dezember 2008 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2010), die zuletzt durch Ordnung vom 17. November 2020 (Amtliche Mitteilungen der Hochschule Bremen 1/2022) geändert wurde, sowie § 62 Absatz 1 BremHG beschlossene Bachelorprüfungsordnung der Hochschule Bremen für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie (Fachspezifischer Teil) genehmigt. Soweit in dieser Ordnung nichts anderes geregelt ist, gilt der Allgemeine Teil der Bachelorprüfungsordnungen der Hochschule Bremen vom 27. Juni 2023 (Brem.ABl. S. 762) in der jeweils gültigen Fassung. § 1 Regelstudienzeit, Studienaufbau und Studienumfang (1) Die Regelstudienzeit beträgt sieben Semester. Sie beinhaltet ein zweisemestriges Auslandsstudium (integriertes Auslandsstudium), bestehend aus einem theoretischen Studiensemester und einem praktischen Studiensemester, die Bachelorthesis und das Kolloquium. (2) Der Beginn des integrierten Auslandsstudiums setzt den Erwerb von mindestens 90 Leistungspunkten aus den ersten vier Studiensemestern voraus. (3) Der für den erfolgreichen Abschluss des Studiums erforderliche Umfang des Studiums beträgt 210 Leistungspunkte. § 2 Integriertes Auslandsstudium Das Studium enthält gemäß der näheren Festlegungen in den Modulbeschreibungen ein integriertes Auslandsstudium im nicht-deutschsprachigen europäischen oder außereuropäischen Ausland. Die vorgesehene zeitliche Lage und die Umfänge des theoretischen und praktischen Auslandsstudiums ergeben sich aus Anlage 1. Das praktische Studiensemester kann nur in begründeten Härtefällen ausnahmsweise im Inland durchgeführt werden; der Prüfungsausschuss entscheidet. § 3 Prüfungs- und Studienleistungen (1) Anzahl und Form der abzulegenden Modulprüfungen regelt Anlage 1. Die Prüfungsleistungen werden in den in § 7 Absatz 2 AT-BPO genannten Formen erbracht. (2) Die Studierenden können für alle Prüfungsleistungen nach Absatz 1 außer für Klausuren und mündliche Prüfungen Themen vorschlagen. Die Prüfungsleistungen nach Absatz 1 mit Ausnahme der Klausur können auch durch eine Gruppe von Studierenden in Zusammenarbeit angefertigt werden (Gruppenarbeit). Die Gruppengröße soll in der Regel vier Personen nicht überschreiten. § 4 Bachelorthesis und Kolloquium (1) Die Bachelorthesis wird mit einem Kolloquium zum Thema der Arbeit abgeschlossen. (2) Die Frist zur Bearbeitung der Bachelorthesis beträgt neun Wochen. (3) Der schriftliche Teil der Bachelorthesis ist in mindestens drei gedruckten, gebundenen Exemplaren sowie nach den Vorgaben des Vorsitzes des Prüfungsausschusses in elektronischer Form zu übermitteln. § 5 Gesamtnote der Bachelorprüfung Die Gesamtnote der Bachelorprüfung errechnet sich zu 12 % aus der Note der Bachelorthesis, zu 3 % aus der Note des Kolloquiums und zu 85 % aus dem Durchschnitt der übrigen Modulnoten nach Anlage 1. § 6 Bachelorgrad Nach bestandener Bachelorprüfung verleiht die Hochschule den Grad „Bachelor of Science“ („B. Sc.“). § 7 Inkrafttreten (1) Diese Prüfungsordnung tritt am 1. Oktober 2024 in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die bei oder nach Inkrafttreten dieser Prüfungsordnung ihr Studium an der Hochschule Bremen aufnehmen. (2) Mit Inkrafttreten dieser Ordnung tritt die Bachelorprüfungsordnung für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie vom 19. April 2021 (Brem.ABl. S. 592) außer Kraft. Absatz 3 bleibt unberührt. (3) Studierende, die das Studium nach den bisherigen Bedingungen aufgenommen haben, legen die Bachelorprüfung nach den Bedingungen der Bachelorprüfungsordnung für den Internationalen Studiengang Technische und Angewandte Biologie vom 19. April 2021 (Brem.ABl. S. 592) ab. Auf Antrag können sie die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung ablegen mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden. Diese Regelung gilt bis zum 31. März 2028. Danach muss die Bachelorprüfung nach dieser Ordnung abgelegt werden mit der Maßgabe, dass erbrachte Leistungen so weit wie möglich anerkannt werden. Anlage 1 Anlage 1: Prüfungsleistungen der Bachelorprüfung Modul Modulform SWS ECTS Prüfungsleistung Module 1. - 2. Semester         1.1 Biologische Formenvielfalt I - Biological Diversity I P 5 6 KL, PF 1.2 Chemie des Lebens I - Chemistry of Life I P 5 6 KL, PF 1.3 Einführung in die Genetik und die Molekulargenetik - Introduction to Formal and Molecular Genetics P 5 6 KL, PF 1.4 Chemie des Lebens II - Chemistry of Life II P 5 6 KL, PF 1.5 Blue Sciences I - Blue Sciences I1) WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 2.1 Biologische Formenvielfalt II - Biological Diversity II P 5 6 PF 2.2 Stoff- und Energieflüsse in biologischen Systemen - Material and Energy Flow in Biological Systems P 5 6 KL, PF 2.3 Einführung in die Mikrobiologie - Introduction to Microbiology P 5 6 KL, PF 2.4 Grundlagen der Zellbiologie und Immunologie - Basics of Cell Biology and Immunology P 5 6 PF, KL 2.5 Blue Sciences II - Blue Sciences II1) WP 5 6 Je nach gewähltem Modul Summe 1. - 2. Semester   50 60   Vertiefung Industriebiologie         3.1 Einführung in biotechnologische Verfahren - Upstream Prozesse - Introduction to Biotechnological Engineering - Upstream Processing PI 5 6 PF 3.2 Molekularbiologische Methoden - Methods of Molecular Biology PI 5 6 PF, KL 3.3 Wahlpflichtmodul 1 - Compulsory Module Choice 1 WP   6 Je nach gewähltem Modul 3.4 Wahlpflichtmodul 2 - Compulsory Module Choice 2 WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 3.5 Blue Sciences III - Blue Sciences III1) WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 4.1 Technische Mikrobiologie und Downstream Prozesse - Technical Microbiology and Downstream Processing PI 5 6 PF 4.2 Qualitätsmanagement/-sicherung - Quality Management and Quality Assurance PI 5 6 PF 4.3 Wahlpflichtmodul 3 - Compulsory Module Choice 3 WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 4.4 Wahlpflichtmodul 4 - Compulsory Module Choice 4 WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 4.5 Blue Sciences IV - Blue Sciences IV1) WP 5 6 PF, KL, PR, R 5.1 International Research Network & English C1 P 5 6 MP, KL, PR, PF2) 5.2 Studiensemester im Ausland - Study Abroad P 20 24   6.1 Praxissemester im Ausland - Practical Placement Abroad P 20 24   6.2 Auslandsnachbereitung - Interkulturelle Kommunikation - Evaluation and Presentation of Study Year Abroad - Intercultural Communication P 5 6 PF3) 7.1 Projekt I Konzeption und Projektdesign - Project I Concept and Design P 5 6 PA 7.2 Projekt II Labor- und Freilandpraxis - Project II Laboratory and Field Studies P 5 6 PA 7.3 Methoden der Technischen Mikrobiologie und der Bioverfahrenstechnik - Methods of Technical Microbiology and Bioprocess Engineering PI 5 6 PA, MP 7.5 Bachelorthesis - Bachelor Thesis P 8 12   Summe 3. - 7. Semester Industriebiologie   123 150   Summe 1. - 7. Semester   173 210   Vertiefung Umweltbiologie         3.6 Angewandte Botanik - Applied Botany PU 5 6 KL 3.7 Angewandte Zoologie - Applied Zoology PU 5 6 KL 3.3 Wahlpflichtmodul 1 - Compulsory Module Choice 1 WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 3.4 Wahlpflichtmodul 2 - Compulsory Module Choice 2 WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 3.5 Blue Sciences III - Blue Sciences III1) WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 4.6 Ökosysteme Theorie - Fundamentals of Ecosystem Science PU 5 6 KL, PF 4.7 Ökosysteme Praxis - Ecosystems Field Work PU 5 6 EX 4.3 Wahlpflichtmodul 3 - Compulsory Module Choice 3 WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 4.4 Wahlpflichtmodul 4 - Compulsory Module Choice 4 WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 4.5 Blue Sciences IV - Blue Sciences IV1) WP 5 6 Je nach gewähltem Modul 5.1 International Research Network & English C1 P 5 6 MP, KL, PR, PF2) 5.2 Studiensemester im Ausland - Study Abroad P 20 24   6.1 Praxissemester im Ausland - Practical Placement Abroad P 20 24   6.2 Auslandsnachbereitung - Interkulturelle Kommunikation - Evaluation and Presentation of Study Year Abroad - Intercultural Communication P 5 6 PF3) 7.1 Projekt I Konzeption und Projektdesign - Project I Concept and Design P 5 6 PA 7.2 Projekt II Labor- und Freilandpraxis - Project II Laboratory and Field Studies P 5 6 PA 7.4 Umweltrecht - Environmental Law PU 5 6 PF, KL, HA, PR 7.5 Bachelorthesis - Bachelor Thesis P 8 12   Summe 3. - 7. Semester Umweltbiologie   123 150   Summe 1. - 7. Semester   173 210   Liste der Wahlpflichtmodule aus dem Minor-Angebot Blue Sciences 1.5 Blue Sciences I Labormanagement und Statistik - Laboratory Management and Statistics1) WP 5 6 PF, KL 2.5 Blue Sciences II Nachhaltige Nutzung biologischer Systeme - Sustainable Use of Biological Systems1) WP 5 6 PF 3.5 Blue Sciences III Scientific Project Management & English B21) WP 5 6 PR, PF 4.5 Blue Sciences IV Blue Sciences und Umweltmikrobiologie - Blue Sciences and Environmental Microbiology1) WP 5 6 PF, KL, PR, R Liste der Wahlpflichtmodule aus dem Themenbereich Industriebiologie4) 3. Semester         3.1 Einführung in biotechnologische Verfahren - Upstream Prozesse - Introduction to Biotechnological Engineering - Upstream Processing PI, WP5) 5 6 PF 3.2 Molekularbiologische Methoden - Methods of Molecular Biology PI, WP5) 5 6 PF, KL 3.8 Aspekte und Methoden der Zellbiologie und Biochemie - Aspects and Methods of Cell Biology and Biochemistry WP 5 6 PF, KL, PR, R 4. Semester         4.1 Technische Mikrobiologie und Downstream Prozesse - Technical Microbiology and Downstream Processing PI, WP5) 5 6 PF 4.2 Qualitätsmanagement/-sicherung - Quality Management and Quality Assurance PI, WP5) 5 6 PF 4.8 Bioinformatik - Bioinformatics WP 5 6 PF, KL, HA 4.9 Bioökonomie - Bioeconomy WP 5 6 PF 4.10 Freies Modul Industriebiologie - Compulsory Module Choice Industrial Biology6) WP 5 6 Je nach gewähltem Modul Liste der Wahlpflichtmodule aus dem Themenbereich Umweltbiologie4) 3. Semester         3.6 Angewandte Botanik - Applied Botany PU, WP7) 5 6 KL 3.7 Angewandte Zoologie - Applied Zoology PU, WP6) 5 6 KL 3.9 Biodiversität - Biodiversity WP 5 6 PF 4. Semester         4.6 Ökosysteme Theorie - Fundamentals of Ecosystem Science PU, WP6) 5 6 KL, PF 4.7 Ökosysteme Praxis - Ecosystems Field Work PU, WP6) 5 6 EX 4.11 Erfassung und Bewertung von Biodiversität - Monitoring and Assessment of Biodiversity WP 5 6 HA, PF 4.12 Geographische Informationssysteme - Geographic Information Systems WP 5 6 PF 4.13 Freies Modul Umweltbiologie - Compulsory Module Choice Environmental Biology4) WP 5 6 Je nach gewähltem Modul Wahlmodul         4.14 Facetten der Nachhaltigkeit - Aspects of Sustainability WM 5 6 PF Modulformen: P = Pflichtmodul, WP = Wahlpflichtmodul, PI = Pflichtmodul Vertiefung Industriebiologie, PU = Pflichtmodul Vertiefung Umweltbiologie, WM = Wahlmodul. SWS = Semesterwochenstunden, ECTS = Leistungspunkte nach dem European Credit Transfer and Accumulation System. Prüfungsleistungen: KL = Klausur, PF = Portfolio, PR = Präsentation, R = Referat, MP = mündliche Prüfung, PA =Projektarbeit, EX = Experimentelle Arbeit, HA = Hausarbeit; bei Trennung durch Komma handelt es sich um Alternativen. Fußnoten 1) Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden. 1) Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden. 1) Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden. 1) Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden. 1) Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden. 1) Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden. 1) Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden. 1) Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden. 1) Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden. 1) Blue Sciences – Minor-Angebot „Nachhaltigkeit“: Alternativ wählbar sind andere Module aus dem Blue Sciences-Verbund. Auf Antrag können auch weitere Lehrangebote der Hochschule Bremen, anderer deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland im biologischen oder naturwissenschaftlichen Kontext im Umfang von sechs Leistungspunkten anerkannt werden. 2) Die Prüfungsleistung bezieht sich auf den Sprachunterricht. 2) Die Prüfungsleistung bezieht sich auf den Sprachunterricht. 3) Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. 3) Die Prüfungsleistung wird mit „bestanden“ oder „nicht bestanden“ bewertet. 4) Die Wahlpflichtmodule 3.8, 3.9 sowie 4.8 bis 4.13 können sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten werden. Das konkret zur Verfügung stehende Angebot gibt der Studiengang jährlich im Voraus bekannt. 4) Die Wahlpflichtmodule 3.8, 3.9 sowie 4.8 bis 4.13 können sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten werden. Das konkret zur Verfügung stehende Angebot gibt der Studiengang jährlich im Voraus bekannt. 4) Die Wahlpflichtmodule 3.8, 3.9 sowie 4.8 bis 4.13 können sowohl im Sommer- als auch im Wintersemester angeboten werden. Das konkret zur Verfügung stehende Angebot gibt der Studiengang jährlich im Voraus bekannt. 5) Pflichtmodul (PI) für die Vertiefung Industriebiologie, Wahlpflichtmodul für die Vertiefung Umweltbiologie. 5) Pflichtmodul (PI) für die Vertiefung Industriebiologie, Wahlpflichtmodul für die Vertiefung Umweltbiologie. 5) Pflichtmodul (PI) für die Vertiefung Industriebiologie, Wahlpflichtmodul für die Vertiefung Umweltbiologie. 5) Pflichtmodul (PI) für die Vertiefung Industriebiologie, Wahlpflichtmodul für die Vertiefung Umweltbiologie. 6) In den freien Modulen sind Veranstaltungen aus dem fachlichen Kontext der Industrie- oder Umweltbiologie im dem notwendigen Umfang aus Lehrangeboten der Hochschule Bremen, andere deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland zu belegen. 6) In den freien Modulen sind Veranstaltungen aus dem fachlichen Kontext der Industrie- oder Umweltbiologie im dem notwendigen Umfang aus Lehrangeboten der Hochschule Bremen, andere deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland zu belegen. 6) In den freien Modulen sind Veranstaltungen aus dem fachlichen Kontext der Industrie- oder Umweltbiologie im dem notwendigen Umfang aus Lehrangeboten der Hochschule Bremen, andere deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland zu belegen. 6) In den freien Modulen sind Veranstaltungen aus dem fachlichen Kontext der Industrie- oder Umweltbiologie im dem notwendigen Umfang aus Lehrangeboten der Hochschule Bremen, andere deutscher Hochschulen oder der Partnerhochschulen im Ausland zu belegen. 7) Pflichtmodul (PU) für die Vertiefung Umweltbiologie, Wahlpflichtmodul für die Vertiefung Industriebiologie.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.