Bremen
Anordnung zur einstweiligen Sicherstellung von Überschwemmungsgebieten im Land Bremen
Quellenkennung: 85528. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:21.12.2007 Inkrafttreten08.12.2007 Zuletzt geändert durch:für den Geltungsbereich dieser Anordnung ist § 4 Satz 2 der Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Ochtum im Bereich der Stadtgemeinde Bremen (Überschwemmungsgebietsverordnung Ochtum - ÜSGV-Ochtum) vom 5. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 621, 622) zu beachten, danach treten hier Regelungen für den Geltungsbereich dieser Verordnung mit Wirkung zum 07.12.2017 außer Kraft. Fundstelle Brem.ABl. 2007, S. 1234 Zitiervorschlag: "Anordnung zur einstweiligen Sicherstellung von Überschwemmungsgebieten im Land Bremen vom 8. Dezember 2007 (Brem.ABl. 2007, S. 1234), zuletzt für den Geltungsbereich dieser Anordnung ist § 4 Satz 2 der Verordnung über die Festsetzung des Überschwemmungsgebiets der Ochtum im Bereich der Stadtgemeinde Bremen (Überschwemmungsgebietsverordnung Ochtum - ÜSGV-Ochtum) vom 5. Dezember 2017 (Brem.GBl. S. 621, 622) zu beachten, danach treten hier Regelungen für den Geltungsbereich dieser Verordnung mit Wirkung zum 7. Dezember 2017 außer Kraft."
Originaldateien und Anlagen
- 85528.html text/html
Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.