Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Sechzehnten Staatsvertrages zur Änderung rundfunkrechtlicher Staatsverträge (Sechzehnter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

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Quellenkennung: 195eb0a1-408d-4125-9fa3-666297eded66. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.04.2015 Fassung

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 14.04.2015 Fassung Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 14. April 2015   Nachdem am 29. März 2015 alle Ratifikationsurkunden bei der Staatskanzlei des Landes Brandenburg, Vorsitzland der Ministerpräsidentenkonferenz, hinterlegt waren, ist der Staatsvertrag gemäß seines Artikels 2 Absatz 2 mit Ausnahme von Artikel 1 Nr. 3 am 1. April 2015 in Kraft getreten. Artikel 1 Nr. 3 tritt zum 1. Januar 2017 in Kraft.     Die Ministerpräsidentin des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.