Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Zweiten Staatsvertrags zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrags (Zweiter Rundfunkänderungsstaatsvertrag)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 8471162e-34bb-4e84-a5a8-3bc631130b38. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.01.1996 Fassung Gültig ab 01.01.2000

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.01.1996 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten siehe auch Bek. v. 20. 1. 1991 (GV. NW. S. 408). Vom 17. Januar 1996 Nachdem alle Ratifikationsurkunden bis zum 28. Dezember 1995 beim Vorsitzenden der Ministerpräsidentenkonferenz der Länder - Staatskanzlei des Landes Schleswig-Holstein - hinterlegt worden sind, ist der Zweite Staatsvertrag zur Änderung des Rundfunkstaatsvertrags (Zweiter Rundfunkänderungsstaatsvertrag) nach seinem Artikel 2 am 1. Januar 1996 in Kraft getreten. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.