Nordrhein-Westfalen
Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen
Quellenkennung: 551e604d-1c2c-431c-b082-6b62dfa08a58. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.
Stammnorm Ausfertigungsdatum 06.11.2017 Fassung Gültig ab 12.10.2017
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