Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung der Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 06.11.2017 Fassung Gültig ab 12.10.2017

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 06.11.2017 Fassung Gültig ab 12.10.2017 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 6. November 2017   Die Länder Nordrhein-Westfalen und Niedersachsen haben am 4. Oktober / 12. Oktober 2017 die Verwaltungsvereinbarung über die Bestimmung der zuständigen Behörde für die Durchführung eines wasserrechtlichen Erlaubnisverfahrens für das Vorhaben Entnahme von Wasser aus dem Lonaubach und Einleitung des nicht verbrauchten Wassers in das v. g. Gewässer zur Speisung der Fischteichanlage Am Lakenbach 2, 32676 Lügde-Hummersen im Gebiet des Landkreises Holzminden, Niedersachsen, und des Kreises Lippe, Nordrhein-Westfalen, abgeschlossen.   Die Verwaltungsvereinbarung wird nachfolgend bekannt gemacht.   Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur - und Verbraucherschutz des Landes Nordrhein-Westfalen In Vertretung Dr. B o t t e r m a n n

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.