Brandenburg

Gesetz über die Gebietsänderung der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse, Berkholz-Meyenburg, Mark Landin, Passow und Pinnow (Uckermark) (Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse - GebietsÄGOder-Welse)

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: gesetze/gebietsaegoder_welse. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz über die Gebietsänderung der amtsangehörigen Gemeinden des Amtes Oder-Welse, Berkholz-Meyenburg, Mark Landin, Passow und Pinnow (Uckermark) (Gebietsänderungsgesetz für das Amt Oder-Welse - GebietsÄGOder-Welse) vom 24. März 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 6])

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

en tritt dieses Gesetz am 19. April 2022 in Kraft. Potsdam, den 24. März 2022 Die Präsidentin des Landtages Brandenburg Dr. Ulrike Liedtke

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.