Nordrhein-Westfalen

Gesetz zum Schutz personenbezogener Daten im Justizvollzug in Nordrhein-Westfalen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 106a87f2-f8a1-49d5-8708-c34d44c69299. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Ausfertigungsdatum 12.10.2018 Fassung Gültig ab 01.04.2026

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Originaldateien und Anlagen

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n kann ein Verfahren im Sinne von Satz 1 spätestens bis zum 5. Mai 2026 angepasst werden, wenn sonst schwerwiegende Schwierigkeiten für den Betrieb dieses automatisierten Verarbeitungssystems entstehen würden.     Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen   Der Ministerpräsident   Der Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration   Der Minister des Innern zugleich für den Minister der Finanzen und für den Minister der Justiz   Der Minister für Arbeit, Gesundheit und Soziales

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.