Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung zum Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.11.1987 Fassung Gültig ab 01.01.2000

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 17.11.1987 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Vom 17. November 1987 Das von der Bundesrepublik Deutschland am 3. Oktober 1985 unterzeichnete Übereinkommen zum Schutz des architektonischen Erbes Europas ist durch Bekanntmachung vom 2. Oktober 1987 im Bundesgesetzblatt Teil II Seite 623 veröffentlicht worden. Es wird nach seinem Artikel 22 Abs. 2 für die Bundesrepublik Deutschland am 1. Dezember 1987 in Kraft treten. Für das Land Nordrhein-Westfalen hat die Landesregierung mit Zustimmung des Landtags das Einverständnis zu dem Übereinkommen erklärt. Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.