Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Abkommens zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik

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Quellenkennung: c0d66167-4013-4a50-be77-703118ad0183. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2025 S. 831 Ausfertigungsdatum 10.10.2025 Fassung

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Stammnorm Verkündet durch GV. NRW. 2025 S. 831 Ausfertigungsdatum 10.10.2025 Fassung Vom 10. Oktober 2025 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Der Landtag Nordrhein-Westfalen hat in seiner Sitzung am 8. Oktober 2025 gemäß Artikel 66 Satz 2 der Landesverfassung dem Abkommen zur Änderung des Abkommens über die Zentralstelle der Länder für Sicherheitstechnik zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachfolgend bekannt gemacht. Der Tag des Inkrafttretens wird gesondert bekannt gemacht. Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.