Sachsen

G zum StV Brandenburg - Sachsen Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

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Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 1998 Nr. 23, S. 635 Fsn-Nr.: 102-4 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 17. Dezember 1998

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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze Vom 9. Dezember 1998 Der Sächsische Landtag hat am 12. November 1998 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 (1) Dem am 21. April 1998 in Dresden und am 15. Mai 1998 in Potsdam unterzeichneten Staatsvertrag zwischen dem Land Brandenburg und dem Freistaat Sachsen über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. (2) Der Staatsvertrag wird nachstehend mit seinen Anlagen veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) 1Der Tag, an dem der Staatsvertrag nach seinem Artikel 7 Abs. 2 in Kraft tritt, ist im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekanntzumachen. 2Das vorstehende Gesetz wird hiermit ausgefertigt und ist zu verkünden. Dresden, den 9. Dezember 1998 Der Landtagspräsident Erich Iltgen Der Ministerpräsident Prof. Dr. Kurt Biedenkopf Der Staatsminister des Innern Klaus Hardraht

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.