Brandenburg
Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Polizeibeauftragtengesetz - BbgPBG)
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Gesetz über die Beauftragte oder den Beauftragten für Polizeiangelegenheiten des Landes Brandenburg (Brandenburgisches Polizeibeauftragtengesetz - BbgPBG) vom 16. Dezember 2022 (GVBl.I/22, [Nr. 36]) geändert durch Artikel 7 des Gesetzes vom 14. Mai 2024 (GVBl.I/24, [Nr. 21], S.12)
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