Bremen

14. Ortsgesetz zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen Unter den Linden, Lesumer Heerstraße, Birkenhof, Neue Konsulnstraße, Bundesautobahn A 270 und Waldwinkel

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Quellenkennung: 296355. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.02.2023 Inkrafttreten30.06.2025 Zuletzt geändert durch:geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.09.2025 (Brem.GBl. S. 674) Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 161 Zitiervorschlag: "14. Ortsgesetz zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen Unter den Linden, Lesumer Heerstraße, Birkenhof, Neue Konsulnstraße, Bundesautobahn A 270 und Waldwinkel vom 28. Februar 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 161), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:28.02.2023 Inkrafttreten30.06.2025 Zuletzt geändert durch:geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.09.2025 (Brem.GBl. S. 674) Fundstelle Brem.ABl. 2023, S. 161 Zitiervorschlag: "14. Ortsgesetz zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen Unter den Linden, Lesumer Heerstraße, Birkenhof, Neue Konsulnstraße, Bundesautobahn A 270 und Waldwinkel vom 28. Februar 2023 (Brem.ABl. 2023, S. 161), zuletzt geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 2. September 2025 (Brem.GBl. S. 674)" juris-Abkürzung: BerglErh14OG BR Ausfertigungsdatum: 28.02.2023 Gültig ab: 17.03.2023 Dokumenttyp: Ortsgesetz Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2023, 161 Gliederungs-Nr: - 14. Ortsgesetz zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart für ein Gebiet in Bremen-Burglesum zwischen Unter den Linden, Lesumer Heerstraße, Birkenhof, Neue Konsulnstraße, Bundesautobahn A 270 und Waldwinkel Vom 28. Februar 2023 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Geschäftsverteilung des Senats vom 02.09.2025 (Brem.GBl. S. 674) Der Senat verkündet das nachstehende, von der Stadtbürgerschaft aufgrund des § 172 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 des Baugesetzbuches in der Fassung der Bekanntmachung vom 3. November 2017 (BGBl. I S. 3634), das zuletzt durch Artikel 11 des Gesetzes vom 8. Oktober 2022 (BGBl. I S. 1726) geändert worden ist, beschlossene Ortsgesetz: § 1 Räumlicher Geltungsbereich Dieses Ortsgesetz (Erhaltungssatzung) wird zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebiets auf Grund seiner städtebaulichen Gestalt für den im Plan vom 23. August 2022 dargestellten Geltungsbereich erlassen. Der Plan ist Bestandteil dieses Ortsgesetzes. § 2 Sachlicher Inhalt Zur Erhaltung der städtebaulichen Eigenart des Gebietes aufgrund seiner städtebaulichen Gestalt bedürfen der Rückbau, die Änderung oder die Nutzungsänderung baulicher Anlagen sowie die Errichtung baulicher Anlagen der Genehmigung durch die Gemeinde. Die Rechtsfolgen ergeben sich aus § 172 Absatz 3 und § 173 Absatz 2 des Baugesetzbuches. § 3 Begründung und Plan Diese Erhaltungssatzung mit Begründung sowie der Plan liegen bei der Senatorin für Bau, Mobilität und Stadtentwicklung zur Einsichtnahme aus. § 4 Inkrafttreten Dieses Ortsgesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.