Sachsen

Gesetz zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag

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Quellenkennung: 11531. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Fundstelle und systematische Gliederungsnummer SächsGVBl. 2010 Nr. 13, S. 295 Fsn-Nr.: 612-8 · Gültigkeitszeitraum Fassung gültig ab: 21. November 2010

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Gesetz zum Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag Vom 21. Oktober 2010 Der Sächsische Landtag hat am 29. September 2010 das folgende Gesetz beschlossen: Artikel 1 (1) Dem am 11. Mai 2010 von den Ländern Baden-Württemberg, Berlin, Brandenburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein, den Freistaaten Bayern und Sachsen, der Freien Hansestadt Bremen und der Freien und Hansestadt Hamburg geschlossenen Staatsvertrag über die Bestimmung einer innerstaatlichen Institution nach dem Gesetz zu dem Übereinkommen vom 9. September 1996 über die Sammlung, Abgabe und Annahme von Abfällen in der Rhein- und Binnenschifffahrt (Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag) wird zugestimmt. (2) Der Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. Artikel 2 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Bilgenentwässerungsverband-Staatsvertrag nach seinem Artikel 4 Satz 2 in Kraft tritt, ist durch die Staatskanzlei im Sächsischen Gesetz- und Verordnungsblatt bekannt zu machen. Dresden, den 21. Oktober 2010 Der Landtagspräsident Dr. Matthias Rößler Der Ministerpräsident Stanislaw Tillich Der Staatsminister für Umwelt und Landwirtschaft Frank Kupfer

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.