Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland

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Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 20. April 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 07], S.160)

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Gesetz zu dem Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland vom 20. April 2004 (GVBl.I/04, [Nr. 07], S.160) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 (1) Dem am 13. Februar 2004 unterzeichneten Staatsvertrag zum Lotteriewesen in Deutschland wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. (2) Der Tag, an dem der Vertrag nach seinem § 18 in Kraft tritt, ist im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg Teil I bekannt zu geben. § 2 Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. Potsdam, den 20. April 2004 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Staatsvertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.