Brandenburg

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze

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Quellenkennung: de/gesetze-211744. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 1. Juli 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 15], S.246)

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Gesetz zu dem Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze vom 1. Juli 1992 (GVBl.I/92, [Nr. 15], S.246) Der Landtag hat das folgende Gesetz beschlossen: § 1 Dem am 9. Mai 1992 in Schwerin unterzeichneten Staatsvertrag zwischen den Ländern Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern über die Änderung der gemeinsamen Landesgrenze wird zugestimmt. Der Staatsvertrag wird nachstehend veröffentlicht. § 2 Die im Artikel 1 Abs. 1 des Staatsvertrages beschriebenen Gemeinden werden in den Landkreis Perleberg, die in Artikel 1 Abs. 3 beschriebenen Gemeinden in den Landkreis Prenzlau eingegliedert. § 3 Abgeordnete der Kreistage, die ein Mandat aus einem Wahlkreis haben, aus dem über fünfzig vom Hundert der Wahlberechtigten in das andere Land umgegliedert werden, verlieren ihr Mandat im Kreistag des abgebenden Landkreises und werden im Kreistag des aufnehmenden Landkreises aufgenommen, sofern sie im Umgliederungsgebiet ihren Wohnsitz haben. § 4 (1) Dieses Gesetz tritt am Tage nach der Verkündung in Kraft. (2) Der Tag, an dem der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 8 in Kraft tritt, wird vom Minister des Innern im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Brandenburg bekanntgemacht. Potsdam, den 1. Juli 1992 Der Präsident des Landtages Brandenburg Dr. Herbert Knoblich zum Staatsvertrag

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.