Bremen

Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven

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Quellenkennung: 69852. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:04.08.2014 Inkrafttreten05.08.2014 Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 375 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 375)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:04.08.2014 Inkrafttreten05.08.2014 Fundstelle Brem.GBl. 2014, S. 375 Zitiervorschlag: "Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven vom 22. Juli 2014 (Brem.GBl. 2014, S. 375)" juris-Abkürzung: SparkZuslStVtruaG BR Ausfertigungsdatum: 22.07.2014 Gültig ab: 05.08.2014 Dokumenttyp: Gesetz Quelle: Fundstelle: Brem.GBl. 2014, 375 Gliederungs-Nr: - Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln und der Sparkasse Bremerhaven und zur Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven Vom 22. Juli 2014 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Einzelansicht Seitenanfang Der Senat verkündet das nachstehende von der Bürgerschaft (Landtag) beschlossene Gesetz: Einzelansicht Seitenanfang Artikel 1 Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Sparkasse Bremerhaven und der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln [Gesetz zum Staatsvertrag zwischen der Freien Hansestadt Bremen und dem Land Niedersachen über die länderübergreifende Zusammenlegung der Sparkasse Bremerhaven und der Kreissparkasse Wesermünde-Hadeln] Einzelansicht Seitenanfang Artikel 2 Änderung des Gesetzes zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven [Änderungsanweisungen zum Gesetz zur Errichtung der Sparkassenstiftung Bremerhaven vom 8. April 2003 (Brem.GBl. S. 168 - 762-a-3).] Einzelansicht Seitenanfang Artikel 3 In-Kraft-Treten Dieses Gesetz tritt am Tage nach seiner Verkündung in Kraft.* Bremen, den 22. Juli 2014 Der Senat Fußnoten * [Entsprechend der Bekanntmachung vom 12.08.2014 (Brem.GBl. S. 392) tritt der Staatsvertrag gemäß seinem Artikel 9 am 12.08.2014 in Kraft.] Einzelansicht Seitenanfang

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.