Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

Lesefassung aus dem Landesportal

Quellenkennung: 85627. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2010 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 01.12.2010 (Brem.ABl. 2011 S. 1095) Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1069 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1069), zuletzt geändert durch Ordnung vom 1. Dezember 2010 (Brem.ABl. 2011 S. 1095)"

Zur amtlichen Quelle ↗

Originaldateien und Anlagen

Durchsuchbarer Text in vereinfachter Darstellung. Tabellen, Abbildungen und verbindliche Gestaltung bitte anhand der Originaldateien prüfen.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2010 Zuletzt geändert durch:geändert durch Ordnung vom 01.12.2010 (Brem.ABl. 2011 S. 1095) Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1069 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1069), zuletzt geändert durch Ordnung vom 1. Dezember 2010 (Brem.ABl. 2011 S. 1095)" juris-Abkürzung: GrSchulLAMARelWfAnl BR Ausfertigungsdatum: 30.10.2008 Gültig ab: 15.12.2008 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2008, 1069 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Religionswissenschaft/Religionspädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen Vom 30. Oktober 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe Stand: letzte berücksichtigte Änderung: geändert durch Ordnung vom 01.12.2010 (Brem.ABl. 2011 S. 1095) § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfer System zu erwerben. § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in Tabelle 1 dargestellt. § 3 Studienverlauf Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: 1. mündliche Prüfung von ca. 15 Minuten Dauer, bei Gruppenprüfungen analog, 2. Klausur von mindestens 60 und max. 180 Minuten Dauer, 3. Referat mit Präsentation (in schriftlicher Form: Handout, Folien), 4. mündlicher Vortrag mit anschließender schriftlicher Ausarbeitung im Umfang von ca. 10 Seiten, 5. Hausarbeit, Projektarbeit oder Studienarbeit im Umfang von ca. 15 Seiten (ohne Anlagen), 6. empirische Studie, 7. Praktikumbericht im Umfang von ca. 15 Seiten (ohne Anlagen), 8. Kolloquium zur Masterarbeit von 30 bis 40 Minuten Dauer. (2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in Tabelle 1 aufgeführt. § 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen Anlage Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule: Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1 Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule: Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1 Religion Modulbezeichnung P/WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/TP CP Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. M15 FD 3 P 6 RU analysieren, reflektieren und planen MP   Alternativ: Mündl. Prüfung /Klausur /Hausarbeit 2 S   Begleit- und Auswertungsseminar (Grundschule) als Block     2 S Abschlussmodul mit integriertem Forschungspraktikum P 21 Schulbezogenes Forschungspraktikum MP 6   4 S   Kolloquium/Masterarbeit 15 Masterarbeit   2 S Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar. 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.