Bremen

Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen

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Quellenkennung: 83973. Spätere Änderungen sind nicht automatisch in dieser Fassung enthalten.

Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1065 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1065)"

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Drucken Senden zur Inhaltsübersicht Veröffentlichungsdatum:15.12.2008 Inkrafttreten01.10.2008 Fundstelle Brem.ABl. 2008, S. 1065 Zitiervorschlag: "Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen vom 30. Oktober 2008 (Brem.ABl. 2008, S. 1065)" juris-Abkürzung: SPGrSchulMAKPädfAnl BR Ausfertigungsdatum: 30.10.2008 Gültig ab: 01.10.2008 Dokumenttyp: ohne Qualifikation Quelle: Fundstelle: Brem.ABl. 2008, 1065 Gliederungs-Nr: - Fachspezifische Anlage für das Studienfach „Kunstpädagogik“ des Studiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/ Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule der Universität Bremen Vom 30. Oktober 2008 Zum 02.10.2026 aktuellste verfügbare Fassung der Gesamtausgabe § 1 Studienumfang und Regelstudienzeit Für den erfolgreichen Abschluss des Masterstudiengangs „Master of Education“ für das Lehramt an Grund- und Sekundarschulen/Gesamtschulen mit dem Schwerpunkt Grundschule sind insgesamt 60 Leistungspunkte (Creditpoints = CP) nach dem European Credit Transfersystem zu erwerben. § 2 Studienaufbau Die zu erbringenden Prüfungsleistungen sind in der Tabelle 1 (Schwerpunkt Grundschule) dargestellt. § 3 Studienverlauf Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 4 Prüfungsvorleistungen Entfällt. Es sind keine Prüfungsvorleistungen vorgesehen. § 5 Prüfungen (1) Prüfungen können in einer oder mehreren der folgenden Formen erbracht werden: 1. mündliche Prüfung von ca. 45 Minuten Dauer, 2. Klausur von mindestens 120 Minuten und max. 180 Minuten Dauer, 3. schriftlich ausgearbeitetes Referat mit Vortrag in der Lehrveranstaltung (ca. 15 Seiten), 4. Hausarbeit ca. 15 bis 20 Seiten, 5. Studienarbeit ca. 15 Seiten, 6. Projektarbeit und Projektbericht mit einem eigenen Beitrag von mindestens 15 Seiten, 7. praktische Arbeit zur Kunst- und Kulturvermittlung mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 15 Seiten), 8. künstlerische/mediale Arbeit mit schriftlicher Ausarbeitung (ca. 10 bis 15 Seiten). (2) Prüfungen nach Absatz 1 Ziffer 1 - 7 können auch als Gruppenprüfung mit bis zu 3 Teilnehmenden erbracht werden. Die Seitenangaben erhöhen sich dementsprechend. (3) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. (4) Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 6 Anrechnung von Studien- und Prüfungsleistungen Entfällt. Es sind keine abweichenden Regelungen von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. § 7 Prüfungsanforderungen der Masterprüfung Die Prüfungsanforderungen sind in der Tabelle 1 aufgeführt. § 8 Masterarbeit und Kolloquium Entfällt. Es ist keine abweichende Regelung von der fachspezifischen Prüfungsordnung vorgesehen. Genehmigt, Bremen, den 11. November 2008 Der Rektor der Universität Bremen [Tabellen] Tabelle 1 (Bestandteil der §§ 2 und 7 dieser Anlage) M. Ed.: Lehramt an Grund- und Sekundarschulen, Schwerpunkt Grundschule Prüfungsanforderungen und Musterstudienplan1 Kunstpädagogik Modulbezeichnung P/ WP CP Dazugehörige Lehrveranstaltungen MP/ TP Prüfungs- vorleistung Prüfungsform 1. Sem. 2. Sem. M 10 Kunst-Medien-Museum-Pädagogik P 6 Kunstvermittlung/Kunstdidaktik MP Nein Alternativ: Mündl. Prüfung; Klausur, Hausarbeit, Projektarbeiten Studienarbeiten praktische Arbeit zur Kunst/ Medien- und Kulturvermittlung 3 S       Museumspädagogik       2 S M 14 Abschlussmodul WP 21 Schulbezogenes Forschungspraktikum MP Nein Masterarbeit           Forschungspraxen im Kunstunterricht       2 S         Kolloquium/Masterarbeit         2 S Erläuterung: Lehrveranstaltungsformen: V = Vorlesung, S = Seminar, Ü = Übung P/WP: Pflicht/Wahlpflicht MP/TP: Modulprüfung/Teilmodulprüfung Fußnoten 1 Der Musterstudienplan stellt für die Studierenden eine Empfehlung für den sachgerechten Ablauf des Studiums dar.

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.