Nordrhein-Westfalen

Bekanntmachung des Inkrafttretens des Abkommens über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991

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Stammnorm Ausfertigungsdatum 07.03.1992 Fassung Gültig ab 01.01.2000 Link kopiert Der Link zum Pragraph wurde kopiert Mehr Paragraph ausdrucken Paragraph Link kopieren Fußnoten SGV. NW. 300. Vom 7. März 1992 Das Abkommen über die erweiterte Zuständigkeit der mit Aufgaben des Strafvollzugs beauftragten Bediensteten der Länder vom 6. Juni 1991 - Bekanntmachung vom 20. November 1991 (GV. NW. S. 448) - ist zwischen den Ländern Rheinland-Pfalz, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Saarland und der Freien und Hansestadt Hamburg nach seinem Artikel 4 Abs. 2 am 1. Januar 1992 in Kraft getreten. Düsseldorf, den 7. März 1992 Der Ministerpräsident des Landes Nordrhein-Westfalen

Quellenbestand vom 5. Oktober 2026. Die Sammlung wird schrittweise erweitert. Dokumentfassungen sind nicht mit der Zahl eigenständiger Gesetze gleichzusetzen.